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EU-Aufenthalt

Als EU-Bürger dürfen Sie ungehindert nach Dänemark einreisen und sich bis zu drei Monaten ohne Anmeldebescheinigung in Dänemark aufhalten. Wenn Sie Arbeit suchen, dürfen Sie sich bis zu sechs Monaten ohne Anmeldebescheinigung in Dänemark aufhalten. Die drei bzw. sechs Monate werden vom Datum der Einreise aus berechnet.

Erwarten Sie, dass Ihr Aufenthalt in Dänemark länger als drei Monate dauern wird, müssen Sie spätestens drei Monate nach der Einreise einen Antrag auf eine Anmeldebescheinigung stellen. 

Die Anmeldebescheinigung ist Ihre Dokumentation, dass Sie als Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates - oder als Familienangehöriger eines Staatsbürgers eines EU-Mitgliedsstaates - berechtigt sind, sich in Dänemark aufzuhalten.

Den Antrag stellen Sie, indem Sie persönlich bei der Staatsverwaltung in der Region erscheinen, in der Sie wohnen.

Finden Sie Ihre Staatsverwaltung

Wenn Sie finnischer, isländischer, norwegischer oder schwedischer Staatsbürger sind, müssen Sie keinen Antrag auf eine Anmeldebescheinigung stellen, da Sie als Staatsbürger der nordischen Länder berechtigt sind, sich ohne Erlaubnis in Dänemark aufzuhalten.

Die Regeln für den Aufenthalt in Dänemark von EU-Staatsbürgern und ihren Familienangehörigen sind in der EU-Aufenthaltsbekanntmachung (EU-opholdsbekendtgørelsen) festgelegt.

Holen Sie das Formular für den Antrag auf eine EU-Anmeldebescheinigung (OD1)

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Senest opdateret 12. jan 2010
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